Erlaubt ist das Aufsteigen von Segelflugmodellen und Flugmodellen mit
Elektroantrieb und Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren bis einschließlich 25
Kg Gesamtmasse.
Fliegen ohne vereinseigene Flugleitung ist verboten!
Nichtmitglieder wenden sich bitte Fluginteresse an Tel.-Nr.: 06657-8079
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes
nicht gefährdet oder gestört werden.
Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der jeweils gültigen Platzgenehmigung
sind einzuhalten.
Der Flugbetrieb darf nur bei Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die
erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder
Ausbildung in erster Hilfe teilgenommen hat und eine Erste Hilfe Ausrüstung
nach DIN 13164 der StVZO (PKW-Ausrüstung) zur Verfügung steht.
Während des Start- und Landevorganges sowie des Flugbetriebs müssen die Start-
und Landflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
Landungen sowie außergewöhnliches Betreten der Start- und Landeflächen müssen
rechtzeitig durch lautstarkes Ausrufen bekannt gemacht werden.
Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die sich in einem technisch
flugsicheren Zustand befinden. Das Einfliegen von Modellen darf nur nach
Absprache mit dem amtierenden Flugleiter erfolgen.
Im Modellflug unerfahrene Personen dürfen erst nach fliegerischer Einweisung
und nur im Beisein eines flugkundigen Modellfliegers Flugmodelle auf dem
Gelände auflassen.
Flugzeiten:
Der Flugbetrieb für nicht motorisierte und elektrobetriebene Modelle ist unbegrenzt.
Der Flugbetrieb für Verbrennermodelle ist nur zu den folgenden Zeiten zulässig:
von 10°° – 13°° und von 15°° – 20°° Uhr.
Längstens jedoch bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen
und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.
Vor Inbetriebnahme des Senders ist vom Benutzer sicherzustellen, dass der zu
benutzende Kanal frei ist (Frequenztafel). Der Sender muss mit der farbigen
Kennzeichnung und der Nummer des verwendeten Kanals versehen sein. Schäden, die
durch nicht einhalten der Frequenzabsprache entstehen, müssen vom Verursacher
getragen werden.
Jeder Modellflieger hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebes namentlich mit der
Kanalnummer in die Tagesberichtsliste einzutragen und beim amtierenden
Flugleiter anzumelden.
PKWs müssen auf der dafür vorgesehenen Abstellfläche ordnungsgemäß abgestellt
werden.
Der jeweils amtierende Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und
erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Der Flugleiter ist befugt, bei
Ereignissen, welche die Sicherheit von Mensch und Sachen gefährden, oder bei
Verstößen gegen die Auflagen, der Platzgenehmigung und der Flug- und
Platzordnung, FLUGVERBOTE gegen einzelne Modellflieger zu erlassen oder den
Modellflugbetrieb zu untersagen.
Nichtmitgliedern ist die Benutzung des Platzes verboten. Gastfliegern kann nach
vorweisen einer gültigen Versicherung und Zahlung einer Startgebühr, die vom
Flugleiter erhoben wird, erlaubt werden, bei Einhaltung der Flug- und Platzordnung
zu starten. Gastfliegen bedeutet die Ausnahme und gilt nur für den jeweiligen
Tag.